Im Amtsblatt vom 20.11.2021 erfolgte die Bekanntmachung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters. Das Baulandkataster soll als ein Instrument genutzt werden, um zukünftig den Wohnungsmarkt der Stadt besser zu regulieren. Dabei wurden potenzielle Bauflächen für Wohnnutzungen auf einer digitalen Karte ausgewiesen, die in den nächsten Jahren verfügbar sind. Es werden sowohl unbebaute, untergenutzte als auch nur geringfügig bebaute Flächen ausgewiesen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar erscheinen. Das Kataster dient somit als Informationsgrundlage und Entscheidungshilfe für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauwillige.
Inhalte des Baulandkatasters in Cottbus/Chóśebuz sind:
– Flächenabgrenzung
– Flur- und Flurstücksnummer
– Darstellung rechtsgültiger Flächennutzungsplan (FNP)
– Flächenkennziffer
– Ortsteil
– Flächengröße in m²
– Bebauungstyp → Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Mehrfamilienhäuser
– Bebaubarkeit nach → § 34 BauGB bzw. § 30 BauGB bzw. Planerfordernis

Aus den Darstellungen im Baulandkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch, noch eine Verpflichtung zur Bebauung. Des Weiteren haben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer das Recht, der Aufnahme ihres Grundstücks in das Baulandkataster zu widersprechen.
Das Baulandkataster wird voraussichtlich ab dem 20.01.2022 im Geoportal der Stadt Cottbus/Chóśebuz unter www.cottbus.de/baulandkataster veröffentlicht.
Der Fachbereich Stadtentwicklung steht für Fragen oder Hinweise unter der Telefonnummer 0355 612 – 4115 zur Verfügung.
Hier können Sie die Bekanntmachung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters einsehen.
Passend zu dem Thema können Sie sich außerdem den Live-Talk „Konzept zur bedarfsgerechten Wohnraumversorgung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz“ anschauen, indem auch auf das Baulandkataster eingegangen wurde.
Wir wünschen Ihnen eine frohe Weihnacht und einen besinnlichen Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund und weiterhin interessiert!